Aufnahmevoraussetzungen sind
Das sogenannte Praxisjahr ist dem Besuch der Landwirtschaftsschule vorgeschaltet und wird von den Lehrkräften der Landwirtschaftsschule betreut. Es dient dazu, Erfahrungen auf dem Betrieb zu sammeln und betriebseigene Daten und Unterlagen für den anstehenden Schulbesuch vorzubereiten. Dazu finden während des gesamten Jahres mehrere Veranstaltungen statt.
Die Ausbildung umfasst zwei fachtheoretische Wintersemester mit jeweils 20 Unterrichtswochen. Das Sommersemester umfasst einen schulischen und einen fachpraktischen Teil. Der schulische Teil besteht aus 15 Sommersemestertagen und einer Semesterarbeit. Der fachpraktische Teil wird unter Betreuung durch die Landwirtschaftsschule in einem landwirtschaftlichen Betrieb abgeleistet. Wer das dritte Semester besteht, darf die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfter Wirtschafter/Staatliche geprüfte Wirtschafterin für Landbau" führen.
Studierende der Landwirtschaftsschule, die vor Schulbeginn eine mindestens einjährige Berufspraxis abgeleistet haben, können zusammen mit der Abschlussprüfung der Landwirtschaftsschule Teile der Meisterprüfung ablegen. Die weiteren Teile der Meisterprüfung werden im Anschluss an die Landwirtschaftsschule abgelegt.
Das Schuljahr startet jeweils im Wintersemester. Anmeldung für den Besuch der Landwirtschaftsschule ist in der Regel ein Jahr vor dem gewünschten Schulstart nötig.
Aufnahmeantrag Landwirtschaftsschule (PDF) - Staatsministerium
Landwirtschaftsschule, Abteilung Landwirtschaft
Schulleiter: Wolfgang Hampel
Prinzregentenstraße 39
83022 Rosenheim
Tel.: +49 8031 3004-1500
Fax: +49 8031 3004-1599
E-Mail: poststelle@aelf-ro.bayern.de
Landkreis Rosenheim
Wittelsbacherstr. 53
83022 Rosenheim
Internet: www.landkreis-rosenheim.de