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Unser Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim ist Ansprechpartner für alle Bürgerinnen und Bürger sowie land- und forstwirtschaftliche Unternehmen. Wir beraten, qualifizieren und informieren im Landkreis Rosenheim. Unser Amt ist überregionales Fachzentrum Pflanzenbau sowie Diversifizierung und Strukturentwicklung.
Corona
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An den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sind soziale Kontakte weiterhin auf ein zwingend notwendiges Maß beschränkt. Der Regelbetrieb wird unter Beachtung der Schutz- und Hygienekonzepte durchgeführt. Besucher dürfen die Amtsgebäude nur mit FFP2-Maske betreten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sachbearbeiter/-innen.
Meldungen
Bitte beachten Sie:
Antrag auf GrünlandumbruchAufgrund eines Hinweises des Landratsamtes Rosenheim (Untere Naturschutzbehörde) müssen die Anträge auf Grünlandumbruch bis spätestens 12.04.2021 dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorgelegt werden. Nur dann ist damit zu rechnen, dass alle bis zu diesem Zeitpunkt eingereichten Anträge fristgerecht (bis 15.05.2021) entschieden werden können.

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Der Mehrfachantrag-Online im iBALIS ist freigeschaltet. Sie können Ihre Mehrfachantragsdaten online erfassen und den fertigen Antrag absenden. Sie haben auch die Möglichkeit, einen bereits abgesendeten Antrag zurückzunehmen und erneut abzusenden. Antragsendtermin ist Montag, 17. Mai 2021.
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Mit unserer ersten bayerischen Fachtagung Soziale Landwirtschaft "Der Bauernhof – vielfältig. engagiert. wirtschaftlich" laden wir Sie ein, bestehende Angebote kennenzulernen. Erfahren Sie, wie unterschiedliche Betriebe ihre Idee gefunden und umgesetzt haben.
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Distanzunterricht im Lockdown: Als Anfang Dezember im Schulgebäude die Lichter ausgingen, waren viele Studierende besorgt über den Fortgang des Unterrichtes im Lockdown. Doch die Schule war auf die neue Herausforderung vorbereitet - Zwischenbilanz an der Landwirtschaftsschule Rosenheim.
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In diesem Frühjahr beginnen die Außenaufnahmen für die Forstlichen Gutachten 2021. Diese Gutachten bewerten die Situation der Waldverjüngung und sind zusammen mit den ergänzenden Revierweisen Aussagen wichtige Grundlage für die behördliche Abschussplanung.
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Der sichere und ergonomische Umgang mit der Motorsäge steht im Mittelpunkt der Kurse, die vom AELF Rosenheim in Zusammenarbeit mit Forstwirtschaftsmeistern des AELF Ebersberg angeboten werden. Das Kursangebot umfasst den Grundkurs 'Sichere Waldarbeit mit der Motorsäge' sowie verschiedene Aufbaukurse.
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Neben der Gebietsausweisung verpflichtet die Düngeverordnung die Landesregierungen, in Gebieten mit einer hohen Nitratbelastung des Grundwassers (sogenannte "Rote Gebiete") oder einer Eutrophierung von Oberflächengewässern (sogenannte "Gelbe Gebiete") per Landesverordnung Auflagen bei der Landbewirtschaftung zu erlassen.
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Erleben und entdecken